Wer vergewaltigt wird, wird bestraft. Der Täter manchmal auch. Aber wichtig ist es im Islam, dass das Opfer bestraft wird. Im einen Fall werden die Frauen gehenkt (im Iran üblich), im anderen gesteinigt, oder dann mit 80 Peitschenhieben korangemäss ausgepeitscht. Da hilft es nicht, wenn die Opfer vom Täter mit vorgehaltenem Messer ausgepeitscht wurden. Da hilft es auch nichts, dass die Opfer den Täter angezeigt haben. Die Sunna ist eindeutig: Ausserehelicher Verkehr gibt Peitschenhiebe oder Todesstrafe. Regel ist Regel. Und etwas anderes als Regeln kennt der Islam nicht.
Um es mit Max Liebermann zu sagen: „Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.“ (1)
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(1) siehe Wikipedia: Als er vom Fenster seiner Wohnung am Brandenburger Tor den Fackelaufmarsch anlässlich der Machtergreifung Hitlers sah, soll Liebermann gesagt haben: „Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.“
14 April 2007
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